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Tätigkeitsbereiche

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Betriebsräte zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts und führen gegebenenfalls Prozesse vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht bzw. vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit.

Insbesondere

  • beraten wir Arbeitnehmer vor und nach Ausspruch einer Kündigung 
  • führen wir Kündigungsschutzprozesse
  • beraten wir Arbeitnehmer bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
  • helfen wir, Ansprüche auf Reduzierung der Arbeitszeit durchzusetzen
  • beraten wir zum Arbeitnehmererfindungsgesetz und helfen, Ansprüche durchzusetzen
  • beraten wir bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung und vertreten in Prozessen 
  • beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers  
  • beraten und vertreten wir Betriebsräte bei Abschluss von Betriebsvereinbarungen, bei arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in Verfahren vor der Einigungsstelle und bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
  • beraten und vertreten wir Arbeitnehmer gegenüber Sozialversicherungsträgern, sowohl gegenüber der Agentur für Arbeit, den Rentenversicherungsträgern, Kranken- und Pflegekassen und den Jobcentern einschließlich der gerichtlichen Interessenwahrnehmung.


Wir betreuen und schulen Betriebsräte und sind Referenten in Seminaren und In-House-Schulungen. 
 

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