Tätigkeitsbereiche
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Betriebsräte zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts und führen gegebenenfalls Prozesse vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht bzw. vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit.
Insbesondere
- beraten wir Arbeitnehmer vor und nach Ausspruch einer Kündigung
- führen wir Kündigungsschutzprozesse
- beraten wir Arbeitnehmer bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
- helfen wir, Ansprüche auf Reduzierung der Arbeitszeit durchzusetzen
- beraten wir zum Arbeitnehmererfindungsgesetz und helfen, Ansprüche durchzusetzen
- beraten wir bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung und vertreten in Prozessen
- beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers
- beraten und vertreten wir Betriebsräte bei Abschluss von Betriebsvereinbarungen, bei arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in Verfahren vor der Einigungsstelle und bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
- beraten und vertreten wir Arbeitnehmer gegenüber Sozialversicherungsträgern, sowohl gegenüber der Agentur für Arbeit, den Rentenversicherungsträgern, Kranken- und Pflegekassen und den Jobcentern einschließlich der gerichtlichen Interessenwahrnehmung.
Wir betreuen und schulen Betriebsräte und sind Referenten in Seminaren und In-House-Schulungen.